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AGB Skippy's Spielparadies
AGB’s Skippy’s Spielparadies
Defekten
BESTEHENDE DEFECTEN SIND DEM VERMIETER VOR INBETRIEBNAHME DES MIETOBJEKTS ZU MELDEN DIE DEFECTEN SIND MÖGLICHST MIT FOTOS ZU BELEGEN. WÄHREND DEM BETRIEB DES MIETOBJEKTS ENTSTANDENE SCHÄDEN SIND DEM VERMIETER SPÄTESTENS BEI DER RÜCKGABE BZW. RÜCKNAHME DURCH DEN VERMIETER ZU MELDEN.
REPARATURKOSTEN VON FAHRLÄSSIG ODER MUTWILLIG VERURSACHTEN SCHÄDEN WERDEN DEM MIETER IN RECHNUNG GESTELLT.
DURCH DEN MIETER
DER MIETER IST VERPFLICHTET, WÄHREND DEN BETRIEBSZEITEN DES MIETOBJEKTS EINE BETREUUNG DURCH GEEIGNETES PERSONAL SICHERZUSTELLEN. AUSSERHALB DER BETRIEBSZEITEN IST DER MIETER FÜR EINE ANGEMESSENE BEWACHUNG DES MIETOBJEKTS VERANTWORTLICH. DER MIETER HAFTET FÜR SCHÄDEN ,DIEBSTAHL USW AM MIETOBJEKT, DIE AUFGRUND UNGENÜGENDER BETREUUNGS- UND/ODER BEWACHUNGSPFLICHT ZURÜCKZUFÜHREN SIND, UNGEACHTET OB DIE SCHÄDEN VOM MIETER ODER DRITTPERSONEN VERURSACHT WERDEN.
DER VERMIETER STELLT DAS/DIE ERFORDERLICHE(N) GEBLÄSE UND DIE ERFORDERLICHEN KABELROLLEN ZUR VERFÜGUNG.
DER MIETER MUSS FÜR EINEN STROMANSCHLUSS 220 V 16A PRO GEBLASE SORGEN
DAS MIETOBJEKT (HÜPFBURGEN) DARF ERST BETRETEN WERDEN, WENN ES VOLLSTÄNDIG AUFGEBLASEN IST.
DER HUPFBURGEN DARFEN NICHT MIT SCHUHEN BETRETEN WERDEN.
GEGENSTÄNDE UND TIERE SIND AUF/IN DEN MIETOBJEKTEN VERBOTEN.
ESSWAREN UND GETRÄNKE SIND AUF/IN DEN MIETOBJEKTEN VERBOTEN.
RAUCHEN IST AUF/IN DEN MIETOBJEKTEN UNTERSAGT.
UMRANDUNGEN DER MIETOBJEKTE (INSBESONDERE BEI HÜPFBURGEN) DÜRFEN WEGEN STURZ- UND VERLETZUNGSGEFAHR NICHT ERKLETTERT WERDEN.
BEI REGENWETTER
SIND DIE MIETOBJEKTE NASS, SO BESTEHT ERHEBLICHE RUTSCH- UND VERLETZUNGSGEFAHR.
ALLE MIETOBJEKTE SIND VOR REGEN UND NÄSSE ZU SCHÜTZEN.
DIE MIETOBJEKTE SIND BEI EINSETZEN DES REGENS MIT GEEIGNETEN MASSNAHMEN (Z.B. PLANE) GEGEN NÄSSE ZU SCHÜTZEN. IST ABSEHBAR, DASS ES NUR FÜR KURZE ZEIT REGNEN WIRD, SO IST DAS MIETOBJEKT IN BETRIEB ZU HALTEN. ANDERNFALLS IST DAS MIETOBJEKT VOR DEM EINSETZEN DES REGENS ABZUBAUEN.
ES IST MÖGLICHST DARAUF ZU ACHTEN, DASS KEIN WASSER IN DAS INNERE DES MIETOBJEKTS EINDRINGT.
SOLLTE DAS MIETOBJEKT ÄUSSERLICH UND ALLENFALLS AUCH INNEN NASS ABGEBAUT WERDEN, SO IST DER MIETER VERPFLICHTET DEN VERMIETER ZU INFORMIEREN, DAMIT ER DAS MIETOBJEKT TROCKNEN KANN.
WETTER BEDINGUNGEN ,STARKER REGEN UND STURM
BEI STARKEM REGEN UND STURM, GEWITTER IST DIE HÜPFBURG UMGEHEND ABZUBAUEN!!!! UND STROM WEG ZU NEHMEN.
BEIM WEITERE TAGEN VERMIETUNG
WÄHREND MEHRERE TAGE VERMIETUNG UND AUSSERHALB DER BETRIEBSZEITEN SIND DIE MIETOBJEKTE VOR NÄSSE, SABOTAGE UND DIEBSTAHL ETC. DURCH DEN MIETER ZU SCHÜTZEN.
ABBAU DURCH DEN MIETER
DIE HÜPFBURGEN MÜSSEN SO ABGEBAUT UND ZUSAMMENGELEGT WERDEN, DASS SIE DEM ZUSTAND BEI DER ABHOLUNG ENTSPRECHEN.
VERSICHERUNG
FÜR DIE VERSICHERUNG VON PERSONEN- UND SACHSCHÄDEN IST IN JEDEM FALL DER MIETER VERANTWORTLICH.
ÜBERNIMMT DER VERMIETER GEMÄSS MIETVERTRAG DIE BETREUUNG DES MIETOBJEKTS WÄHREND DER BETRIEBSZEITEN, SO HAT DER VERMIETER EINEN ENTSPRECHENDE BETRIEBS- UND PERSONENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG ABGESCHLOSSEN.
HAFTUNG
DIE BENÜTZUNG UND DER BETRIEB DER MIETOBJEKTE ERFOLGT AUF EIGENE GEFAHR DES MIETERS. DER MIETER HAFTET FÜR DIE DAUER DES MIETVERTRAGS FÜR DAS MIETOBJEKT.
ERSATZANSPRÜCHE DRITTER (Z.B. DEFEKTE KLEIDUNGSSTÜCKE, PERSONENSCHÄDEN USW.) GEHEN IN JEDEM FALL ZU LASTEN DES MIETERS.
VOM VERMIETER WIRD JEGLICHE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN ALLER ART ABGELEHNT.
STORNIERUNG
BEI NICHT WETTERBEDINGTER STORNIERUNG BIS 2 TAGE VOR MIETBEGINN WERDEN 50% DES MIETPREISES IN RECHNUNG GESTELT.
ALKOHOL UND SCHMINK
Alkoholisierte Personen und Geschminkte Personen sind aus Sicherheitsgründe und Hygiene Gründen nicht Erlaubt auf den Anlagen
Covid 19 /Corona.
Der Mieter is Selbst verantwortlich fur Kontrolle uns Instandhaltung von der aktuelle Corona regeln